Belarus-Bericht: Militarisierung und Wehrdienstverweigerung

Würfel Aufschrift Human Rights

Im April unterstützte der österreichische Versöhnungsbund mit anderen internationalen Organisationen die Einreichung der Organisation Nash Dom (Unser Haus) beim United Nations Human Rights Council für die Allgemeinen regelmäßige Überprüfung von Belarus.(1)

Der Beitrag dokumentiert systematische Menschenrechtsverletzungen in Belarus, wobei der Schwerpunkt auf der Militarisierung von Kindern und Jugendlichen sowie der Verschärfung der Wehrpflicht liegt.

Die Militarisierung von Kindern beginnt bereits im Vorschulalter und setzt sich systematisch im gesamten Bildungssystem fort. Dies führt zu zahlreichen Verstößen gegen internationale Menschenrechtsstandards, darunter:

  • Artikel 6 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (CRC) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), (Recht auf Leben), insofern als die frühe Exposition gegenüber einem militarisierten Umfeld die Akzeptanz von Militarismus und das Risiko einer zukünftigen Beteiligung an bewaffneten Konflikten erhöht;
  • Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit), da die obligatorische militärisch-patriotische Erziehung die Verweigerung aus Gewissensgründen nicht zulässt;
  • das Fakultativprotokoll zum CRC über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (OPAC), dessen Geist durch die systematische Integration der Militärkultur in die Kindererziehung verletzt wird. In bestimmten Fällen können die Praktiken gegen Artikel 2 (Zwangsrekrutierung) und Artikel 3 (freiwillige Rekrutierung) verstoßen, insbesondere wenn Kinder zum Militärdienst gezwungen werden.

    Zitat S.3 von NASH DOM,
    Submission to the United Nations Human Rights Council for the Universal Periodic Review (UPR) of Belarus

Lesetipp: Auch in Österreich war im vergangenen Jahr die Militarisierung an Schulen ein Thema. Der Versöhnungsbund verfasste dazu den offenen Brief „Mehr Friedensförderung und Gewaltprävention statt einer Militarisierung unseres Bildungssystems

Neben der Auseinandersetzung mit der Militarisierung auf verschiedenen Ebenen im Bildungssystem geht der Bericht außerdem auf die Unterdrückung der Verweigerung aus Gewissensgründen im Zusammenhang mit der Zwangsrekrutierung zum Militär – inklusive der Kriminalisierung von Unterstützer:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen, Anti-Kriegs-Dissident:innen und Friedensaktivist:innen-, sowie auf jüngste gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Militärdienstverpflichtung ein.

Der Bericht (Englisch) kann hier zur Gänze heruntergeladen werden.


(1) Die allgemeine regelmäßige Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) findet für jeden UN-Mitgliedstaat alle 4,5 Jahre statt. Dabei soll der Staat über Maßnahmen berichten, die er ergriffen hat, um die Menschenrechtssituation in seinem Land zu verbessern. Außerdem haben andere Staaten die Möglichkeit, Empfehlungen auszusprechen, die auf der Grundlage von Beiträgen verschiedener Interessengruppen und Berichten im Vorfeld der Sitzung eingebracht wurden. Die Überprüfung von Belarus findet im November 2025 statt. Die nächste Überprüfung Österreichs erfolgt zu Beginn des Jahres 2026.

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