Wir sind ab 2024 spendenabsetzbar!

Friedensrepublik Österreich

Wir freuen uns sehr, dass nun endlich auch Spenden für die Friedensarbeit steuerlich berücksichtigt werden!

Zum Jahresende haben wir sehr gute Nachrichten:

Mit 1. Jänner 2024 wurde die Spendenabsetzbarkeit auf den gesamten gemeinnützigen Bereich erweitert. D.h., dass Spenden an den Versöhnungsbund bereits für das laufende Jahr 2024 von der Steuer absetzbar sind.

Was ist von der Steuer absetzbar?

Die Absetzbarkeit gilt für Spenden, nicht aber für Mitgliedsbeiträge und Spinnrad-Abonnements. D.h., der jährliche Mitgliedsbeitrag von € 50,- bzw. € 30,- (ermäßigter Mitgliedsbeitrag nach Selbsteinschätzung) bzw. das Abonnement in der Höhe von € 12,- sind nicht absetzbar. Bitte zu beachten: Im Mitgliedsbeitrag sind die Abonnement-Gebühren bereits enthalten.

WELCHER BETRAG KANN VON DER STEUER ABGESETZT WERDEN?

Bis maximal 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres sind abzugsfähig.

WIE FUNKTIONIERT DIE SPENDENABSETZBARKEIT?

Wichtig: Bitte schickt uns unbedingt euren Namen lt. Meldezettel und euer Geburtsdatum, wenn ihr von der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden Gebrauch machen möchtet. Wir bitten um Bekanntgabe eurer Daten an office@versoehnungsbund.at

Falls ihr durch die steuerliche Absetzbarkeit die Möglichkeit habt, eure Spenden an den Versöhnungsbund zu erhöhen, würden wir uns über eine zusätzliche Unterstützung unserer Arbeit sehr freuen.

Bitte schickt uns euren Namen lt. Meldezettel und euer Geburtsdatum!
Wir leiten diese Daten und die Höhe der an uns bezahlten Spenden an das Finanzamt weiter. Die Spenden scheinen dann auf der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenserklärung für das Jahr 2024 auf und werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.