Aktion für Schutz und Asyl von Kriegsdienstverweigerer:innen

Aktion für Schutz und Asyl von Kriegsdienstverweigerer:innen und Deserteur:innen aus Russland, Belarus und der Ukraine

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein international verbrieftes Recht, das sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten Gültigkeit hat.
In Russland, Belarus und der Ukraine wurde dieses Recht sehr stark beschränkt, zudem erhalten viele Kriegsdienstverweigerer*innen, insbesondere aus Russland und Belarus, in der EU und in Österreich schwer Asyl.

Wir bitten euch daher, euch an der Aktion an Mitglieder der österreichischen Bundesregierung und des Parlaments zu beteiligen. Bitte schickt Emails oder Briefe an die unten angeführten Adressen. Ihr könnt unsere Briefvorlage ganz oder teilweise verwenden – je nachdem, ob ihr noch etwas dazu fügen möchtet.

Je nach euren zeitlichen Ressourcen schickt bitte ein Email oder einen Brief an die ganze Adressliste oder an ausgewählte Adressat*innen.

Bitte schickt die Emails oder Briefe möglichst noch vor Weihnachten!

Adressat:innen

Untenstehend findet ihr die Adressliste. Als WORD Dokument könnt ihr sie außerdem HIER herunterladen.

Briefentwurf

Untenstehend findet ihr den Briefentwurf. Als WORD Dokument könnt ihr ihn außerdem HIER herunterladen.

Betreff: Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer:innen und Deserteur:innen aus Russland, Belarus und der Ukraine

Sehr geehrte/r …!

Seit dem Beginn des Angriffskrieses Russlands auf die Ukraine haben mehr als 250.000 Kriegsdienstpflichtige Russland verlassen, um nicht gegen Ukrainer*innen kämpfen zu müssen. Auch mehrere tausend Belaruss*innen haben sich dem Kriegsdienst entzogen. Mindestens 300.000 Ukrainer*innen sind seit Kriegsbeginn vor der Einberufung geflohen.

Alle drei erwähnten Staaten haben das Recht auf Kriegsdienstverweigerung stark eingeschränkt und verstoßen somit gegen international verbrieftes Recht, den Dienst mit der Waffe und somit die Tötung anderer Menschen zu verweigern, ohne strafrechtlich verfolgt oder sanktioniert zu werden.

Wir wenden uns an Sie mit dem dringenden Ersuchen, sich für rechtlich verbindliche Aufnahmeregelungen in Österreich und der Europäischen Union einzusetzen und Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer*innen aus den genannten Ländern sicherzustellen.

Zu Russland und Belarus:

Russischen und belarussischen Kriegsdienstverweigerer*innen drohen empfindliche Strafen unter unmenschlichen Bedingungen, belarussischen Deserteur*innen droht die Todesstrafe.

In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2023 zu dem Thema „Ein Jahr nach dem Beginn von Russlands Invasion in und Angriffskrieg gegen die Ukraine“ (2023/2558(RSP)) ist unter Punkt 30 zu lesen:

„30. …bekundet den mutigen Menschen in Russland und Belarus, die gegen Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine protestieren, seine Solidarität und Unterstützung; fordert, dass die Mitgliedstaaten Russen und Belarussen, die verfolgt werden, weil sie sich gegen den Krieg aussprechen oder dagegen protestieren, sowie russischen und belarussischen Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern Schutz bieten und Asyl gewähren;“

Dieser Willenserklärung müssen auch Taten folgen, vor allem muss sichergestellt werden, dass russische und belarussische Kriegsdienstverweigerer*innen in EU-Länder einreisen können und nicht an den Grenzen der Europäischen Union zurückgewiesen werden.  So werden z.B. russische Bürger*innen an den Grenzübergängen zu den baltischen Ländern und Polen abgewiesen (Wiener Zeitung vom 22. September 2022). Russische Kriegsdienstverweigerer*innen entziehen sich einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, außerdem sind Menschenrechtsverbrechen der russischen Armee ausreichend dokumentiert. Da russischen Kriegsdienstverweigerer*innen zudem unmenschliche Haftbedingungen drohen, müssten sie als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gelten.

Es ist unverständlich, dass im Mai dieses Jahres das Gesuch eines russischen Kriegsdienstverweigerers vom österreichischen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in erster Instanz abgelehnt wurde (Der Standard, 19. Juni 2023). Besonders unverständlich ist der negative Bescheid deshalb, da der Mann Buddhist ist und der Minderheit der Burjaten angehört. Lt. Bundesamt für Fremdenwesen könne der Mann sein normales Leben in Russland wieder aufnehmen, da die Generalmobilmachung vorbei sei.

Allerdings ist allgemein bekannt, dass unverhältnismäßig viele Angehörige ethnischer Minderheiten aus ärmeren Regionen von der russischen Regierung in den Krieg geschickt werden.

Weiters heißt es im Asylbescheid: „Es können keine stichhaltigen Gründe für die Annahme festgestellt werden, dass Sie Gefahr liefen, in der Russischen Föderation einer unmenschlichen Behandlung oder Strafe oder der Todesstrafe bzw. einer sonstigen konkreten individuellen Gefahr unterworfen werden.“ Diese Aussage widerspricht den Erfahrungen von Menschenrechtsorganisationen wie der russischen Bewegung für Kriegsdienstverweigerung (Spinnrad. Forum für aktive Gewaltfreiheit, Nr. 2/2023, S. 14, https://www.versoehnungsbund.at/wordpress/wp-content/uploads/2023/10/Spinnrad2_2023_online.pdf). Die Bewegung für Kriegsdienstverweigerung wurde auch selbst Ziel der Verfolgung, sie wurde am 23. Juni 2023 von der russischen Regierung als „ausländischer Agent“ eingestuft.

Wir fordern Sie daher auf, sich dafür einzusetzen, dass russische Kriegsdienstverweigerer*innen für die Einreise nach Österreich und alle EU-Länder Visa erhalten. Ein Sonderprogramm für russische Kriegsdienstverweigerer*innen wäre ebenfalls eine Möglichkeit, das ihnen die Möglichkeit zur Aus- und Weiterbildung ermöglichen würde.

Zur Ukraine:

Bezüglich der Ukraine ersuchen wir Sie, bei der dortigen Regierung auf die Einhaltung internationaler Standards bezüglich Kriegsdienstverweigerung hinzuwirken. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten Gültigkeit. Die ukrainische Regierung hat dieses Recht nicht nur stark eingeschränkt, sie versucht, Militärdienstpflichtige auch an der Flucht in andere Länder zu hindern und setzt dafür auch Drohnen ein (Der Standard vom 29. Oktober 2023). Zudem werden Pazifist*innen und Wehrdienstverweigerer*innen wie Yurii Sheliazhenko unter Hausarrest gestellt und mit Haftstrafen bedroht. Auch Ruslan Kotsabe, Vorsitzender der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung, wurde inhaftiert, weil er aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigerte (Frankfurter Rundschau vom 14. 8. 2023).

Im Falle des christlichen Kriegsdienstverweigerers Vitaly Alekseenko (der erste inhaftierte Kriegsdienstverweigerer seit der erneuten Invasion Russlands) hob der Oberste Gerichtshof das Urteil auf und ordnete seine Entlassung aus dem Gefängnis an. Dennoch soll das Verfahren vor dem ursprünglichen Gericht wieder aufgenommen werden, die Anträge Alekseenkos auf Ableistung eines Zivildienstes wurden ignoriert. Der Fall des christlichen Kriegsdienstverweigerers Andrii Vyshnevetsky, der immer noch in der Armee festgehalten wird, geht vor dem Obersten Gerichtshof weiter.

Der Siebenten-Tags-Adventist Dmytro Zelinsky wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Er bereitet ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Kiew vor.

Laut der norwegischen Menschenrechtsorganisation Forum 18 wurden in der Ukraine drei Gefängnisstrafen gegen Kriegsdienstverweigerer verhängt, von denen zwei später wieder aufgehoben wurden. Zudem sind laut der Menschenrechtsorganisation neun Gefängnisstrafen zur Bewährung ausgesetzt und zwei Freisprüche ausgesprochen worden, gegen welche die Staatsanwaltschaft Einspruch erhebt. Sieben Strafverfahren laufen noch (https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2871).

Mit solchen Vorgangsweisen gegen international verbrieftes Recht handelt die ukrainische Regierung meines Erachtens den Aufnahmekriterien in die Europäische Union zuwider.

Sorge bereitet außerdem der Umgang mit ukrainischen Kriegsdienstverweigerer*innen im Falle ihrer Rückkehr in die Ukraine. Es könnte sein, dass sie gesellschaftlich diskriminiert und strafrechtlich verfolgt werden. Bisher wird ukrainischen Staatsbürger*innen – inklusive Wehrdienstverweigerer*innen – ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich gewährt. Ein Recht auf Daueraufenthalt ukrainischer Staatsbürger*innen würde es ukrainischen Kriegsdienstverweigerer*innen ermöglichen frei zu wählen, ob sie nach Beendigung des Krieges in ihre Heimat zurückkehren möchten oder nicht.

In unser aller Hoffnung, dass dieser Krieg ein rasches Ende findet, verbleibe ich,

mit freundlichen Friedensgrüßen

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