
Wir freuen uns sehr, dass nun endlich auch Spenden für die Friedensarbeit steuerlich berücksichtigt werden!
Mit 1. Jänner 2024 wurde die Spendenabsetzbarkeit auf den gesamten gemeinnützigen Bereich erweitert. D.h., dass auch Spenden an den Versöhnungsbund seit 2024 von der Steuer absetzbar sind.
WAS IST VON DER STEUER ABSETZBAR?
Die Absetzbarkeit gilt für Spenden, nicht aber für Mitgliedsbeiträge und Spinnrad-Abonnements. D.h., der jährliche Mitgliedsbeitrag von € 50,- bzw. € 30,- (ermäßigter Mitgliedsbeitrag nach Selbsteinschätzung) bzw. das Abonnement in der Höhe von € 15,- sind nicht absetzbar. Bitte zu beachten: Im Mitgliedsbeitrag sind die Abonnement-Gebühren bereits enthalten.
WELCHER BETRAG KANN VON DER STEUER ABGESETZT WERDEN?
Bis maximal 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres sind abzugsfähig.
WIE FUNKTIONIERT DIE SPENDENABSETZBARKEIT?
Um eure Spenden an das Finanzamt zu melden, brauchen wir euren Namen laut Meldezettel und euer Geburtsdatum. Falls ihr uns diese Daten bekannt geben oder ihre Richtigkeit überprüfen wollt, kontaktiert uns bitte unter office@versoehnungsbund.at
Wir leiten diese Daten und die Höhe der an uns bezahlten Spenden an das Finanzamt weiter. Die Spenden scheinen dann auf der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenserklärung für das entsprechende Jahr auf und werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.









