Der ukrainische Kriegsdienstverweigerer und Menschenrechtsverteidiger Yurii Sheliazhenko steht derzeit unter akuter Gefahr festgenommen und zwangsweise im Rahmen der allgemeinen militärischen Registrierung der Ukraine eingezogen zu werden.
Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre ernste Besorgnis über die fortgesetzte Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko*, eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen. Gegen ihn besteht derzeit eine alarmierende Gefahr der Festnahme und der zwangsweisen Einberufung im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen militärischen Registrierung, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Festnahmen und erzwungene Vorführungen zu Einberufungsstellen durchgesetzt wird. Solche Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer faktisch dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und stellen einen direkten Verstoß gegen Artikel 18 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) dar, der jede Form von Zwang verbietet, welche die Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion beeinträchtigt.
Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kürzlich zu Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Schreiben von mehreren Behörden1, in denen übereinstimmend schriftlich erklärt wurde, dass es in der Ukraine in Kriegszeiten keine Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gebe. Das Sekretariat des Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine entsprechende Beschwerde: »Die Mobilisierung durch den Staat Ukraine ist die einzig notwendige und dringliche Maßnahme zur Abwehr der Aggression eines anderen Staates, wobei die Möglichkeit eines Ersatzdienstes ausgeschlossen ist (da die Mobilisierung selbst nicht lediglich auf die Ableistung des Militärdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung eine Haftung für Personen vor, die gegen die Vorschriften über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.«
Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte von Personen dar, die den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern. Tatsächlich lassen sich gute Praxisbeispiele für Regelungen zum Ersatzdienst während bewaffneter Konflikte in der Geschichte anderer Staaten finden.
Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 der IPbpRs zur Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit sowie in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.
Nach internationalem Menschenrechtsrecht und internationalen Standards gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sowohl in Kriegs— als auch in Friedenszeiten, wie vom Menschenrechtsausschuss anerkannt. Artikel 4 Absatz 2 des IPbpRs lässt selbst im Falle eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht, keine Abweichung von den Verpflichtungen eines Vertragsstaates in Bezug auf Artikel 18 zur Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit zu.2
Berichten des Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR) sowie des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert.3
Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung kann auch demokratische Prinzipien untergraben, die das Überleben einer inklusiven Gesellschaft sichern sollen, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die sich beispielsweise für Alternativen zur Kriegsführung einsetzen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen ihrer Gemeinschaft zu gewährleisten.
Wir fordern die ukrainischen Behörden auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der seit 1998 öffentlich als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen bekannt ist, und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung jener zu beenden, die das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.
Wir fordern die ukrainischen Behörden auf, die Anschuldigung der angeblichen »Rechtfertigung der russischen Aggression« gegen Herrn Sheliazhenko4 zurückzunehmen, die auf seinen pazifistischen Äußerungen beruht, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese ebenso wie alle anderen Kriege verurteilte, sowie seine Meinungsfreiheit zu gewährleisten und seine Rechte gemäß ukrainischem Recht im Einklang mit internationalen Standards zu schützen.
Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandatsträger des Sonderberichterstatters über das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen sowie des Sonderberichterstatters über Religions— und Glaubensfreiheit aufgenommen. Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter sowie die Antwort der ukrainischen Behörden wurden zudem vom OHCHR in seinem Bericht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel »Unterlassen Sie eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte von Personen, die die Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen vertreten oder verteidigen«. Sein Fall wurde außerdem im Jahresbericht von »Amnesty International« 2023/2024 hervorgehoben.5
Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltfreiheit kriminalisiert werden; darüber hinaus fordern wir, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen vollständig im Einklang mit internationalen Standards umgesetzt wird und dass Kriegsdienstverweiger*innen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland erhalten, einschließlich des Zugangs zu Asyl.
Unterstützende Organisationen (alphabetisch geordnet)
- Agir pour la Paix – Belgium
- Aktive Arbeitslose Österreich – Austria
- Anglican Pacifist Fellowship
- Another Development Foundation
- Artist for Peace – Sweden
- Aseistakieltäytyjäliitto – Finland
- Association of Conscientious Objectors – Greece
- Associazione Nazionale Giuristi Democratici – Italy
- Board of Green Alternative e.V.
- BOCS Civilization Planning Foundation – Hungary
- Bottna för Fred ( Bottna for Peace) – Sweden
- Bund für Soziale Verteidigung (Federation for Social Defence)
- Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. (Federal Association of Victims of Nazi) – Germany
- Campaign for Nuclear Disarmament – UK
- Center for Global Nonkilling
- Center for Nonviolent Action, Lausanne – Switzerland
- Center on Conscience & War – USA
- Centre d’Estudis per la pau JM Delàs – Spain
- Church and Peace e.V. (European Ecumenical Peace Network)
- Community of Christ British Isles Mission Centre
- Connection e.V.
- Conscientious Objection Initiative – Cyprus
- Conscientious Objection Watch – Turkiye
- Coordinamento Fiorentino contro il Riarmo – Italy
- Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience
- De Nieuwe Vredesbeweging – The Netherlands
- Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Frankfurt – Germany
- DFG-VK – Germany
- Dhesarme – Brazilian Action for Humanitarian Disarmament
- DiEM25
- European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)
- Falu FN-förenings styrelse – Sweden
- Falu United Nations Assosiation
- Folk mot DCA – Sweden
- Forum Friedensethik in the Protestant Church of Baden – Germany
- Forum Nord-Sud – Belgium
- Friedensinitiative Hersfeld-Rotenburg
- Friedenszentrum Braunschweig e.V.
- Gewaltfrei Grün e.V. (non-violent green association)
- Global Veterans Peace Network
- Halte aux guerres, halte à la guerre sociale – Belgium
- Independent and Peaceful Australia network
- Institute of Peace and Law – Ukraine
- International Peace Bureau
- Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)
- Internationaler Versöhnungsbund – österreichischer Zweig (Austrian branch of IFOR)
- Internationaler Versöhnungsbund e.V. (German branch of IFOR)
- Iona Community
- ISP VIENNA – AbFaNG – Austria
- Kerk en Vrede – The Netherlands
- La Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) – Colombia
- Lay Down Your Arms – Norway & Sweden
- Le Cercle de libre Pensée – Kring voor het Vrije Denken (CLP-KVD)
- Lex Innocentium 21st Century – Ireland
- Meeting of Friends of Ukraine
- MERA25 – Italy
- Mesarvot – Israel
- MIR France (French branch of IFOR)
- Montreal for a World Beyond War
- Movimento Internazionale della Riconciliazione – MIR Italy (Italian branch of IFOR)
- Movimento Nonviolento – Italy
- Netzwerk Friedenssteuer e.V. – Germany
- No to war – no to NATO
- Nouveaux Droits de l’Homme – Cameroon
- Observatorio de Militarismo – Colombia
- Our House – Belarus & Lithuania
- Pax Christi England & Wales
- Pax Christi Germany
- Pax Christi Rhein-Main
- Peace and Social Concerns Committee of Ottawa Quakers
- Post-Soviet Left
- Presbyterian Peace Fellowship
- Public Council of the South Coast of the Gulf of Finland
- Quaker Council for European Affairs
- Quakers in Flanders
- Re-Imagining New Communities
- School of the Americas Watch in Chile (SOAW-Chile)
- SERAPAZ – México
- Stop the War Coalition
- STOP the War Coalition Philippines
- Stop Wapenhandel – The Netherlands
- Stoparmy Movement – Russia
- Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)
- Svenska fredskommitten Göteborg – Sweden
- Swedish Peace and Arbitration Society – Sweden
- Swedish Peace Committee
- The Fellowship of Reconciliation England and Scotland
- The Peace Committee of The Swedish Society of Friends – Sweden
- The Peace Institute, Ljubljana – Slovenia
- The Peace Movement of Orust – Sweden
- Transnational Institute
- Ukrainian Pacifist Movement
- Vrede vzw (Belgian Peace organisation) – Belgium
- Vredesactie – Belgium
- Vredesbeweging Pais (Dutch section of War Resisters International)
- War Resisters International
- Women Against Nuclear Power – Finland
- Women for Peace – Finland
- Women for Peace – Finland
- World BEYOND War
- World Without War
*Herr Sheliazhenko ist Akademiker, geschäftsführender Sekretär der »Ukrainischen Pazifistischen Bewegung« (Український Рух Пацифістів) ⸻ Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) ⸻ sowie Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (European Bureau for Conscientious Objection, EBCO) und von »Welt jenseits des Krieges« (World Beyond War, WBW)
1 Behörden, darunter Herr Stanislav Kulish ⸻ Direktor der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung der Rechte im Verteidigungssektor sowie der Rechte von Veteranen, Militärangehörigen, Kriegsgefangenen und deren Familienangehörigen im Sekretariat des Beauftragten für Menschenrechte der Werchowna Rada der Ukraine ⸻, Oberst Serhii Kalugin ⸻ Kommandeur des Territorialen Einberufungszentrums des Bezirks Petschersk in der Stadt Kyjiw ⸻ sowie Herr Taras Kovalchuk ⸻ stellvertretender Leiter der Dritten Ermittlungsabteilung der Territorialdirektion des Staatlichen Ermittlungsbüros mit Sitz in der Stadt Kyjiw
2 Auch sehen: »Warum das Ausreiseverbot für Männer aus der Ukraine ihre Menschenrechte verletzt« von Amy Maguire2 Auch sehen: »Warum das Ausreiseverbot für Männer aus der Ukraine ihre Menschenrechte verletzt« von Amy Maguire
3 42. Periodischer Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine (1. Dezember 2024 bis 31. Mai 2025) ⸻ Abs. 85, 86
41. Periodischer Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine (1. September bis 30. November 2024) ⸻ Abs. 90, 91
Memorandum zu menschenrechtlichen Elementen für den Frieden in der Ukraine ⸻ Abs. 49, 50
4 Herr Sheliazhenko wird nach Artikel 436—2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt, der Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug sowie die Einziehung von Vermögenswerten vorsieht; Grundlage der Anklage ist die Übersendung einer pazifistischen Stellungnahme mit dem Titel »Friedensagenda für die Ukraine und die Welt« an den Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj; die Erklärung enthält neben der Unterstützung der Verurteilung der russischen Aggression durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen auch Appelle an alle Parteien des bewaffneten Konflikts, die Rechte von Kriegsdienstverweigerinnen aus Gewissensgründen zu respektieren, ihnen gewaltfreien Widerstand gegen den Krieg zu ermöglichen und den Gegner nicht in einem Ausmaß zu dämonisieren, das jegliche Verhandlungen ausschließt. Nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden sollen diese Aussagen eine »Rechtfertigung der russischen Aggression« darstellen; im Jahr 2023 wurde Yuriis Wohnung durchsucht, sein Smartphone und sein Computer wurden beschlagnahmt; er stand bis Februar 2024 unter Hausarrest; das Gerichtsverfahren ⸻ mehrfach vertagt ⸻ dauert bis heute an.
5 »Der Zustand der Menschenrechte weltweit: April 2024« ⸻ Seite 385









