„Bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE) – Erforschung eines Weges zu emanzipatorischen sozialstaatlichen Rahmenbedingungen in der EU.
So lautet der Titel eines Antrags an die Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gem. Art. 156 AEUV im Hinblick auf die Erforschung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) als Instrument zur Verbesserung ihrer jeweiligen Systeme der sozialen Sicherheit zu fördern.
Was damit genau gemeint ist kann man HIER erfahren.
Die Bürger_inneninitiative gibt es zur Unterstützung ONLINE.