Briefkampagne: Keine Waffenexporte an Kriegsparteien!

In Österreich ist es strafbar, Kriegsparteien mit Rüstungsgütern oder Krediten zu unterstützen. Doch Unternehmen und Banken ist das angesichts des aktuellen Rüstungsbooms ein Dorn im Auge.

Ihr Lobbying trägt nun Früchte: Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer möchte Rüstungsexporte erleichtern und dafür das Strafgesetz (§320 StGB) ändern. Damit könnten Waffen und Dual-Use-Güter (mit zivilem und militärischem Verwendungszweck) leichter an Kriegsparteien gelangen.

Dieses Vorhaben ist nicht nur ein Geschenk an die Rüstungslobby – es widerspricht auch Österreichs Neutralität. Statt Rüstungsexporte zu erleichtern, sollten die Schlupflöcher in der Exportkontrolle geschlossen werden.

Der Text in der Maske ist ein Vorschlag und kann gerne geändert und um persönliche Worte ergänzt werden.

Der Versöhnungsbund unterstützt diese von attac Österreich entwickelte Briefkampagne!
Weitere Hintergrundinformationen rund um die geplanten Änderungen zum Paragraph § 320 StGB findet ihr auf der Website von Attac.

Was ist der § 320 StGB?

Der Paragraph § 320 StGB Verbotene Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte soll sicherstellen, dass keine Waffen an Kriegsparteien exportiert werden und auch keine Kredite für Kriegsgüter gegeben werden. Er sichert die österreichische Neutralität durch die potenzielle Strafbarkeit von Waffenexporten und Finanzierungen für Kriegsgüter ab. Er trat 1975 in Kraft.

Zum Lesen des Paragraph § 320 StGB hier klicken!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.